Von Bastian Zimmermann, DIE LINKE. Wolfsburg

Sie spielen im Wirtschaftsleben eine erhebliche Rolle. „Wir haben etwa zwei Millionen Solo-Selbstständige und das sind etwa fünf Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland“, sagt Karl Brenke vom Institut für für Wirt- schaftsforschung.

Als im März 2020 die Corona-Vorschriften zur Kontaktbeschränkung das öffentliche Leben einschränkten, traf das auch viele Solo-Selbstständige. Sie bekamen die Auswirkungen unmittelbar zu spüren. Aufträge wurden kurzfristig storniert, neue nicht erteilt und die Theater als Bühnen vieler soloselbständiger Künstler*innen wurden geschlossen.

Die eingeführten, staatlichen Corona-Hilfen konnten auch Solo-Selbst- ständige für ihre Betriebsausgaben beantragen. Dazu gehörte jedoch nicht der benötigte Lebensunterhalt. Dieser konnte allerdings auch nicht mehr selbst erwirtschaftet werden, da jede Einnahme auf die Corona-Hilfen für Betriebsausgaben anzurechnen war und den Betrag der Hilfe reduzierte.

Hatte eine Person keine Betriebsausgaben (zum Beispiel eine freie Jour- nalistin, die am heimischen Schreibtisch arbeitet oder der Fotograf, dessen Equipment bereits abbezahlt ist) konnte gar keine Corona-Hilfe beantragt werden.

Damit Solo-Selbstständige nicht leer ausgehen, forderte die Gewerkschaft ver.di die Landes- und Bundesregierung auf, einen Betrag für ein fiktives Gehalt zu definieren, das in die Betriebsausgaben angerechnet werden kann. Das Land stellte noch im Rahmen des ersten Pakets der niedersächsischen Wirtschaftshilfen einen Betrag von 1100,00 Euro bereit. Dieser Betrag wurde jedoch gestrichen, als Landes- und Bun- deswirtschaftshilfen verschmolzen wurden. Von nun an konnten Solo- Selbständige nur noch Arbeitslosengeld beantragen (wobei eine Vermö- gensprüfung für diese Gruppe jedoch ausgesetzt wurde).

Da die meisten Solo-Selbstständigen besonders zu Beginn ihrer Unternehmung über wenig finanziellen Spielraum verfügen, hat kaum jemand von ihnen eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ab- geschlossen. Und so fielen sie über Nacht und ohne Vorbereitungszeit in den Bezug von Arbeitslosengeld 2 und mussten ihren Lebenstandard radikal nach unten korrigieren.

DIE LINKE sollte als Partei an der Seite der Solo-Selbstständigen nach Lösungen suchen, die sie auch langfristig stärken!

1. Bislang können Solo-Selbstständige nur bis 3 Monate nach Beginn der Selbstständigkeit in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eintreten. Es muss ein Modell entwickelt wer- den, wie Solo-Selbstständige auch später in die Versicherung eintreten können.

2. Es muss ein Betrag definiert wer- den, den sich Solo-Selbstständige für ihren Lebensunterhalt an den Betriebskosten anrechnen können. Davon profitieren sie langfristig und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sie im Krisenfall ihre Unternehmung fortsetzen können, um damit ihren Lebensunterhalt weiterhin selbst finanzieren zu können.

Eine Idee zu “Der schnelle Fall der Solo-Selbstständigen in der Corona-Krise

  1. Arnold Neugeborn sagt:

    Der von Bastian am Schluss unter 2. genannte Gedanke ist grundsätzlich richtig. Ich würde etwas weiter gehen und einen Betrag X definieren (z. B. 1800 € + Kinderzuschläge, um mal einen Betrag zu nennen), der die Untergrenze des monatlichen Lebensunterhalts darstellt und den Soloselbstständige ALS BETRIEBSKOSTEN veranschlagen können. Müsste alle 2 Jahre neu festgelegt werden.

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