Thorben Peters, Lüneburg, am 27. Januar 2022

Nach der Befreiung Deutschlands vom Faschismus und Krieg folgte lediglich ein „kurzer Frühling des Antifaschismus“ (Bloch). Bereits wenige Jahre später setzte sich in der Bundesrepublik eine gesellschaftliche Restauration durch, die Adorno mit einem „Fortleben des Faschismus in der Demokratie“ umschrieb. Wesentliche ideologische und politische Grundmuster der NS-Herrschaft konnten sich fortsetzen und wurden durch personelle Kontinuität großer Teile der NS-Herrschaftseliten garantiert. Im Bundesjustizministerium waren von den 50er bis 70er Jahren mehr als die Hälfte aller Leitungspositionen von früheren NSDAP-Mitgliedern besetzt. 

Der Hass auf die politische Linke, die mit dem Kommunisten Philipp Müller 1952 das erste Todesopfer zu beklagen hatte, prägte die Gründungsjahre der Republik. Dieser Zeitgeist beherrschte die bundesdeutsche Politik und das Alltagsleben in dem Maße, in dem es gelang, den Volksgemeinschaftsgedanken wieder zu beleben und einen innen- und außenpolitischen Gegner im „Kommunismus“ auszumachen (in Reanimierung des faschistischen Feindbildes des „jüdischen Bolschewismus“). Dies betraf nicht nur Mitglieder der Kommunistischen Partei. Sie betraf Menschen, die durch bestimmte pazifistische, antifaschistische Aktionen oder aber Haltungen auffielen, die die kapitalistische Wirtschaftsordnung Westdeutschlands, die mit in den Krieg führte, in Frage stellten. Die Strafrechtsänderung von 1951 und das KPD-Verbot von 1956 dienten als Begründungsargumentation für tausendfache Unterdrückung, die zur fast vollständigen Zerschlagung organisierter antifaschistischer Strukturen in diesen Jahren führte.

An der bundesweiten Spitze der politischen Verfolgung stand das Landgericht Lüneburg. Die Lüneburger Verfolgungsbehörde offenbarte in einer Vielzahl an Sachstandsberichten ein aggressiv-antikommunistisches, nationalistisch-völkisches, sowie autoritär-antiliberales Staatsverständnis, welches antisemitische Züge trug.

Insgesamt 38 Beamte des Landgerichts Lüneburg waren als Richter oder Staatsanwälte in die strafrechtliche Verfolgung der politischen Opposition von 1951 bis 1968 involviert. Von diesen rund 40 Beamten waren knapp Dreiviertel (28 Personen) vor 1920 geboren, sie alle hatten eine NS-Karriere hinter sich. Sie alle waren Mitglied der NSDAP, einer sogar Teil der SA. Viele Richter und Staatsanwälte waren tätig an Sondergerichten, Kriegsgerichten oder im Reichsjustizministerium. Diese „Mörder mit dem Dolch unter der Robe“ trugen während der NS-Zeit Mitschuld an einer Vielzahl von Todesurteilen gegenüber Menschen, die Widerstand leisteten, politisch anders dachten oder Teil einer so genannten „minderwertigen Rasse“ waren. Viele dieser Beamten stellten sich nach dem Krieg gegenseitig einen Persilschein aus.

Die wenigen Beamten, die nach 1920 geboren waren, wurden durch den „Geist des Nationalsozialismus“ sozialisiert. Im Fühlen, Denken und Handeln wurden sie einer Charakterprüfung unterzogen, an dessen Ende der Nationalsozialistische Korpsgeist stand. Dieser Korpsgeist wurde am Lüneburger Landgericht aufrechterhalten. Legendär und stadtbekannt waren die Feierlichkeiten Lüneburger Juristen im Ratskeller mit Rückblick auf die „gute alte Zeit“. Nach Einnahme diverser Alkoholika, wurde unter dem Chorleiter und Landgerichtsdirektor Poppelbaum auch gerne mal nationalsozialistisches Liedgut angestimmt. 

Die Tatsache, dass viele dieser Richter, die schon vor 1945 ihr Unheil trieben, straffrei weiterwirken konnte, gibt einen Einblick in die naziaffine Lüneburger Kleinstadtgesellschaft der 50er und 60er Jahre. So zum Beispiel Wilhelm Klum und Hans Kliesch, die zwischen 1942 und 1945 Leiter der Anklagebehörde waren und auch nach 1945 angestellt blieben. In den 50er Jahren wurde Klum als Chef der Staatsanwaltschaft mit der Verfolgung von VVN Mitgliedern betraut. Kliesch mit dem Verbot und dem Entziehen marxistischer Literatur. 

Insgesamt kam es bis 1968 zu 889 Anklagen wegen „Linksextremismus“. Ihre Gesamtstrafe betrug 2.773 Monate Gefängnis. Das ist mehr als jedes andere Landgericht in der Bundesrepublik. Anklagen wegen „Rechtsextremismus“ gab es jener Zeit nicht. Der Anteil ehemaliger Nazi-Gefolgsleute unter den Lüneburger Richtern und Staatsanwälten betrug 100 Prozent. Die Anklage und Verfolgung von „Verdächtigen“ folgte in enger Abstimmung mit der Polizei sowie dem Verfassungsschutz. Der Sozialist, Jude und Frankfurter Staatsanwalt Fritz Bauer brachte dieses gesamtdeutsche Problem auf den Punkt: „Außerhalb meines Beamtenzimmers betrete ich Feindesland.“

Das wir dies heute wissen verdanken wir der Lüneburger VVN-BdA. In einem Rechtstaat können diese in einer Broschüre Reihe vorgelegten Erkenntnisse nur eine Konsequenz haben: Die Aufhebung der Urteile sowie die Rehabilitierung und Entschädigung der Verurteilten. Diesen Menschen, die um ihre Freiheit, ihren Beruf, ihre Renten, mit einem Wort um ihr Lebensglück gebracht wurden, weil ihre politische Gesinnung nicht in die antikommunistisch ausgerichtete Gesellschaft passte, muss endlich Gerechtigkeit zu Teil werden. Die Zeit eilt, wenn die wenigen noch lebenden ihre Gesellschaftliche Anerkennung erleben sollen. 

Mit Inkrafttreten der 8. Strafgesetzänderung am 01. August 1968 wurde mit einem Tag auf den anderen die bisherige politisch-justizielle Verfolgung aufgehoben. Die Bemühungen der 68er Bewegung die Vergangenheit erneut zu thematisieren und die 1963 begonnenen Auschwitzprozesse trugen ihren Teil dazu bei. Doch mit der Einführung der Radikalenerlasse von 1972 bis 1985 fand die Verfolgung der politischen Linken einen neuen Höhepunkt. 3,5 Millionen Regelanfragen beim Verfassungsschutz, 11.000 Berufsverbotsverfahren und mehr als 1500 verhängte Berufsverbote im öffentlichen Dienst sind die zahlenmäßige Bilanz eines beispiellosen staatlichen Verfolgungseifers. Mit dem 28. Januar, jähren sich die Berufsverbote, dieses dunkle Kapitel der westdeutschen Geschichte zum 50ten Mal. Dieses Thema verdient jedoch einen eigenen Beitrag.

Die Verheerungen, die diese regelrechte Hexenjagd in der politischen Kultur der BRD angerichtet hat, sind bis heute spürbar. Was früher Volkszersetzung oder Radikalenerlass genannt wurde, verbirgt sich heute in abgeschwächter Form als Extremismus Begriff hinter der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Wer Extremist:in ist, entscheidet immer noch in erster Linie der Verfassungsschutz, in zweiter Linie entscheiden die Gerichte. So ist mit dem Inlandsgeheimdienst eine Institution, deren politische Ausrichtung nicht erst seit der Verstrickung in die NSU-Mordserie und den Skandalen um seinen einstigen Chef Hans-Georg Maaßen bekannt ist, zuständig für die Definition und das Aufspüren von »Verfassungsfeinden«. Uns alle hier verpflichtet diese historische Kontinuität zu großer Wachsamkeit und unbedingten Solidarität mit linken Betroffenen.

Die Stadt Lüneburg verpflichtet diese Kontinuität zur weiteren Aufarbeitung ihrer dunklen Geschichte. Eine Entschuldigung sowie Wiedergutmachung der Stadt Lüneburg, gegenüber den Opfern der damaligen Nazi-Justiz, ist längst überfällig.

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