Eine kalte Wohnung, keine warme Mahlzeit, kein elektrisches Licht – das ist für über 25.000 Haushalte im Jahr in Niedersachsen bittere Realität. Ihnen wurde der Strom abgestellt, weil sie die Rechnung ihres Energieversorgers nicht mehr bezahlen konnten. Besonders häufig sind Menschen mit einer kleinen Rente oder So- zialhilfe betroffen. Die Regelleis- tungen bei Hartz IV umfassen zwar eine Pauschale für Strom, eine jährliche Anpassung an die Strom- preiserhöhungen erfolgt aber nicht. Im Jahr 2019 konnte die mo- natliche Pauschale von 37,60 Euro für Alleinstehende die realen Kos- ten des Stroms nicht decken. 2020 werden die Strompreise wie- der steigen, das haben die Netz- betreiber bereits angekündigt. Viele Bezieherinnen und Bezieher von staatlichen Transferleistungen werden dann Stromrechnungen bekommen, die sie aus ihrem Ein- kommen nicht mehr bezahlen kön- nen.
Bereits ab einem Zahlungsrück- stand von 100 Euro dürfen die Energieversorger nach der Strom- grundversorgungsverordnung (StromGVV) eine Stromsperre androhen und nach erfolgloser Mahnung auch umsetzen. Für das Unterbrechen und Wiederherstel- len der Energieversorgung werden im Schnitt weitere 100 Euro an Gebühren fällig. Dadurch geraten die Betroffenen noch weiter in die Miesen. Stromsperren sind nicht nur menschenunwürdig, sie sind eine legale Schuldenfalle!
DIE LINKE hat im Oktober 2019 einen Antrag auf ein gesetzliches Verbot von Stromsperren in den Bundestag eingebracht. Die CDU/ CSU, SPD, FDP und AfD haben be- reits signalisiert, dass sie unserem Antrag nicht folgen und Strom- sperren weiterhin zulassen wollen. Vor dem Hintergrund der Milliar- dengewinne der Energieversorger ist diese Einstellung ein Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen!
Aber auch auf der kommunalen Ebene können wir aktiv werden. Durch jährliche Anfragen beim Grundversorger können Rats- und Kreistagsmitglieder auf die An- zahl der Stromsperren aufmerk- sam machen. In der Stadt Oster- holz-Scharmbeck wurde darauf aufbauend ein Antrag der LINKEN angenommen, mit dem sich die Zahl der Stromsperren verringern lässt. Sozialhilfebezieherinnen und -beziehern muss vom Sozialamt eine freiwillige Einwilligungserklä- rung vorgelegt werden, die einen Austausch zwischen Energiever- sorger und Sozialamt erlaubt. So kann der Stromversorger bei einem Rückstand das Sozialamt informieren und gemeinsam mit diesem eine Regelung zum Abtrag des Zahlungsrückstands erarbei- ten. Die Versorgung mit Strom bleibt gewährleistet. Durch eine ähnliche Regelung konnten in der Stadt Saarbrücken seit dem Jahr 2013 mehr als 3100 Sperrungen vermieden werden.
Amira Mohamed Ali